Kostenübernahme für Hörgeräte und Funklösungen

Nachfolgend haben wir wesentliche Punkte betreffend der Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung für Hörsysteme, die Sie von myWORLDofHEARING beziehen, aufgeführt. Diese Kostenübernahme bzw. -erstattung hängt wesentlich davon ab, wie Sie krankenversichert sind und – insbesondere wenn Sie gesetzlich versichert sind – ob Sie berufstätig sind oder nicht berufstätig sind. Bitte lesen Sie die  Hinweise unter der jeweiligen Überschrift entsprechend Ihrem Krankenversicherungsmerkmal (privat versichert, beihilfeberechtigt, gesetzlich versichert, heilfürsorgeberechtige(r) Polizeivollzugsbeamter / Polizeivollzugsbeamtin, Bundeswehrsoldat(in), Postbeamtenkrankenkasse, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten).

 

Für Privatversicherte:

Die Erstattungsbeträge für Hörgeräte und Funklösungen richten sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen den privaten Krankenversicherungen und dem Versicherten. In vielen Fällen werden qualitativ hochwertige Geräte komplett oder nahezu komplett – ggf. abzüglich vertraglichem Selbstbehalt – durch die Privatversicherer erstattet. Dies muss aber nicht zwingend so sein. Basierend auf unserer Erfahrung mit vielen privaten Krankenversicherungen informieren wir Sie beim ersten Beratungsgespräch über das aus unserer Sicht zu erwartende Vorgehen im Fall Ihrer privaten Krankenversicherung.

In manchen Fällen werden die Kosten für Hörgeräte und insbesondere Funklösungen für berufstätige Privatversicherte auch ganz oder teilweise – ggf. in Ergänzung zur teilweisen Erstattung durch die private Krankenversicherung – durch die Rentenversicherung, die Integrationsfachdienste bzw. -ämter oder den Arbeitgeber erstattet. Auch hierzu können wir Ihnen im ersten Beratungsgespräch Informationen geben.

 

Für beihilfeberechtigte Beamte und Versorgungsempfänger und deren Familien:

In der Regel erhalten Sie entsprechend dem für Sie geltenden Bemessungssatz (also 50%, 70% oder 80%) eine Behilfe für die Kosten der myWORLDofHEARING-Hörgeräteversorgung. Der beihilfefähige Höchstbetrag beträgt 1.500 EUR je Ohr. Dieser beihilfefähige Höchstbetrag kann überschritten werden, soweit dies erforderlich ist, um eine ausreichende Versorgung bei beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder bei vergleichbar schwerwiegenden Sachverhalten zu gewährleisten.

Für die ergänzende Erstattung durch die private Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse bzw. Ersatzkasse beachten Sie bitte die Hinweise oben bzw. unten unter der entsprechenden Überschrift.

 

Für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei:

Das Bundespolizeipräsidium hat myWORLDofHEARING am 21.11.2013 für die Filiale Frankfurt-Flughafen eine Lieferberechtigung für Hörhilfen (Hörgeräte) an heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei erteilt. myWORLDofHEARING hat danach in diesem Rahmen bereits Hörgeräteversorgungen abgerechnet. Gerne informieren wir Sie beim ersten Beratungsgespräch über das Vorgehen für eine Versorgung mit voller oder teilweiser Kostenübernahme durch die Heilfürsorge.

 

Für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte der Landespolizeien:

Gerne informieren wir Sie beim ersten Beratungsgespräch über das Vorgehen für eine Versorgung mit voller oder teilweiser Kostenübernahme durch die entsprechende Heilfürsorge.

 

Für Soldaten/Soldatinnen der Bundeswehr und für über die Postbeamtenkrankenkasse oder die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Versicherte :

Gerne informieren wir Sie beim ersten Beratungsgespräch über das Vorgehen für eine Versorgung mit voller oder teilweiser Kostenübernahme.

 

Für berufstätige gesetzlich Versicherte mit Arbeitsort Frankfurt Flughafen und berufstätige gesetzlich Versicherte, die via Frankfurt Flughafen (z.B. über den Flughafen Fern- oder Regionalbahnhof) pendeln:

myWORLDofHEARING ist eine reine Privatpraxis für Hörgeräteakustik und Audiotherapie. myWORLDofHEARING rechnet Hörsystemeversorgungen nicht mehr mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen ab. Bitte beachten Sie auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen bei einer Versorgung mit dem von außen unsichtbaren Hörgerät Lyric generell nichts übernehmen – auch nicht, wenn die Versorgung von einem Hörgeräteakustikfachgeschäft durchgeführt wird, das mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen abrechnet. Wenn Sie eine Versorgung mit dem von außen unsichtbaren Hörgerät Lyric wünschen, spielt es vor diesem Hintergrund für Sie als gesetzlich Versicherte(r) keine Rolle, ob Sie sich an ein Hörakustikfachgeschäft, das mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen abrechnet, oder an myWORLDofHEARING wenden.

Gerne können Sie sich als gesetzlich Versicherte(r) für Ihre Hörgeräteversorgung an uns wenden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dann als Selbstzahler gelten und den Gesamtrechnungsbetrag für eine eventuelle myWORLDofHEARING-Hörsystemeversorgung selbst tragen müssen und diesen Betrag in der Regel weder komplett noch teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse erstattet bekommen.

Mit freundlicher Unterstützung des Hörgerätehersteller Phonaks gewährt myWORLDofHEARING jedoch gesetzlich versicherten Personen, deren Arbeitsort Frankfurt Flughafen ist, beim Selbstzahler-Kauf (ohne Anpassbericht) von Phonak-Hörgeräte-Paaren der 70er-Klasse und der 90er-Klasse einen Zusatz-Rabatt, der sehr nahe bei dem Festkostenübernahmebetrag der gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen beim Hörgerätekauf bei Hörakustikfachgeschäften, die mit den Krankenkassen abrechnen, liegt – insofern entsteht Ihnen in diesen Fällen praktisch kein Nachteil dadurch, dass myWORLDofHEARING nicht mit den gesetzlichen Krankenkasse abrechnet.

Falls Sie für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Funklösung – evt. auch in Ergänzung zu Ihrer bereits bestehenden Hörgeräteversorgung – benötigen, können die Kosten hierfür eventuell ganz oder teilweise durch die Rentenversicherung, die Integrationsfachdienste bzw. -ämter oder den Arbeitgeber erstattet werden. Hierzu können wir Ihnen im ersten Beratungsgespräch Informationen geben und Sie bei der Antragsstellung, die vor dem Kauf der Funklösung erfolgen muss, unterstützen.

 

Für berufstätig gesetzlich Versicherte, die nicht am Flughafen Frankfurt beschäftigt sind und auch nicht via Flughafen Frankfurt pendeln:

myWORLDofHEARING ist eine reine Privatpraxis für Hörgeräteakustik und Audiotherapie. myWORLDofHEARING rechnet Hörsystemeversorgungen nicht mehr mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen ab. Bitte beachten Sie auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen bei einer Versorgung mit dem von außen unsichtbaren Hörgerät Lyric generell nichts übernehmen – auch nicht, wenn die Versorgung von einem Hörgeräteakustikfachgeschäft durchgeführt wird, das mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen abrechnet. Wenn Sie eine Versorgung mit dem von außen unsichtbaren Hörgerät Lyric wünschen, spielt es vor diesem Hintergrund  für Sie als gesetzlich Versicherte(r) keine Rolle, ob Sie sich an ein Hörakustikfachgeschäft, das mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen abrechnet, oder an myWORLDofHEARING wenden.

Gerne können Sie sich als gesetzlich Versicherte(r) für Ihre Hörgeräteversorgung an uns wenden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dann als Selbstzahler gelten und den Gesamtrechnungsbetrag für eine eventuelle myWORLDofHEARING-Hörsystemeversorgung selbst tragen müssen und diesen Betrag in der Regel weder komplett noch teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse erstattet bekommen. Um von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse eine volle oder teilweise Kostenübernahme für eine Hörsystemeversorgung, die nicht auf dem von außen unsichtbaren Hörgerät Lyric basiert, zu erhalten, ist das für gesetzlich Versicherte empfohlene Vorgehen, diese von einem der vielen Hörgeräteakustikfachgeschäfte durchführen lassen, die im Gegensatz zu myWORLDofHEARING noch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Es steht Ihnen natürlich frei, zunächst einen für Sie kostenfreien myWORLDofHEARING Beratungstermin wahrzunehmen, in dessen Anschluss wir Ihnen ein individuelles Selbstzahlerangebot für die von uns für Ihre Hörwelt und Ihren Hörverlust empfohlene massgeschneidertere Hörgerätelösung erstellen, und dann mit Vorlage dieses Angebots mit Ihrer Krankenkasse bzw. Ersatzkasse zu klären, ob diese Ihnen als Einzelfallentscheidung dennoch einen Teil der Kosten, die Sie als Selbstzahler(in) bei einer Versorgung durch myWORLDofHEARING zahlen müssen, erstattet.

Wenn Sie ausschliesslich beruflich bedingt Hörgeräte benötigen oder ausschliesslich beruflich bedingt höherwertige Hörgeräte – über dem für gesetzlich Krankenversicherte geltenden Festbetrag – benötigen, kann es sein, dass der Rentenversicherungsträger im Rahmen der beruflichen Rehablitation diese Kosten zahlen muss, selbst wenn Sie die Hörgeräte von myWORLDofHEARING beziehen. Dies muss jedoch mit dem Rentenversicherungsträger vor der Hörgeräteversorgung geklärt werden.

Falls Sie für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Funklösung – evt. auch in Ergänzung zu Ihrer bereits bestehenden Hörgeräteversorgung – benötigen, können die Kosten hierfür eventuell ganz oder teilweise durch die Rentenversicherung, die Integrationsfachdienste bzw. -ämter oder den Arbeitgeber erstattet werden. Hierzu können wir Ihnen im ersten Beratungsgespräch Informationen geben und Sie bei der Antragsstellung, die vor dem Kauf der Funklösung erfolgen muss, unterstützen.

 

Für nicht berufstätige gesetzlich Versicherte:

myWORLDofHEARING ist eine reine Privatpraxis für Hörgeräteakustik und Audiotherapie. myWORLDofHEARING rechnet Hörsystemeversorgungen nicht mehr mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen ab.

Gerne können Sie sich als gesetzlich Versicherte(r) für die Hörgeräteversorgung und Funklösungen an uns wenden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dann als Selbstzahler(in) gelten und den Gesamtrechnungsbetrag für eine eventuelle myWORLDofHEARING-Hörsystemeversorgung selbst tragen müssen und diesen Betrag in der Regel weder komplett noch teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse erstattet bekommen. Um von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse eine volle oder teilweise Kostenübernahme für eine Hörsystemeversorgung, die nicht auf dem von außen unsichtbaren Hörgerät Lyric basiert, zu erhalten, ist das für gesetzlich Versicherte empfohlene Vorgehen, diese von einem der vielen Hörgeräteakustikfachgeschäfte durchführen lassen, die im Gegensatz zu myWORLDofHEARING noch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Es steht Ihnen natürlich frei, zunächst einen für Sie kostenfreien myWORLDofHEARING Beratungstermin wahrzunehmen, in dessen Anschluss wir Ihnen ein individuelles Selbstzahlerangebot für die von uns für Ihre Hörwelt und Ihren Hörverlust empfohlene massgeschneidertere Hörgerätelösung erstellen, und dann mit Vorlage dieses Angebots mit Ihrer Krankenkasse bzw. Ersatzkasse zu klären, ob diese Ihnen als Einzelfallentscheidung dennoch einen Teil der Kosten, die Sie als Selbstzahler(in) bei einer Versorgung durch myWORLDofHEARING zahlen müssen, erstattet.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen bei einer Versorgung mit dem von außen unsichtbaren Hörgerät Lyric generell nichts übernehmen – auch nicht, wenn die Versorgung von einem Hörgeräteakustikfachgeschäft durchgeführt wird, das mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen abrechnet. Vor diesem Hintergrund spielt es für Sie als gesetzlich Versicherte(r) keine Rolle, ob Sie sich an ein Hörakustikfachgeschäft, das mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen abrechnet, oder an myWORLDofHEARING wenden, wenn Sie eine Versorgung mit dem von außen unsichtbaren Hörgeräte Lyric wünschen.

myWORLDofHEARING e.K.
Thomastraße 14
69257 Wiesenbach
Fon 06223-48772-52

myWORLDofHEARING e.K.
FAC am Terminal 1
Im Airport Club, Turm A, Ebene 9
60549 Frankfurt Flughafen
Fon 069-2648-9999

info@mywh.de
www.my-world-of-hearing.com